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Bekämpfung der Scheinselbständigkeit
Bekämpfung der Scheinselbständigkeit
Der sog. ONKELYNX-Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit wird in der ursprünglich vorgelegten Art nicht weiterverfolgt. Diesem Entwurf lag die Überlegung zugrunde, mit Hilfe von 12 Kriterien festzustellen, ob im jeweils konkreten Fall Scheinselbständigkeit vorliegt.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kampf gegen die Scheinselbständigkeit in Belgien beendet ist. Vielmehr soll ein neuer Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden, der mit den Vorstellungen aller Ministerien konform geht.
Einigkeit besteht bereits dahingehend, dass unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des belg. Kassationsgerichtshofes dem Parteiwillen eine zentrale Bedeutung zukommen soll. Dies ist nicht mit der Vorstellung zu verwechseln, dass die Parteien tun und lassen können, was sie wollen. Im Streitfall sollen die Gerichte entscheiden.
Ursprünglich sollte ein neuer Gesetzesentwurf im Laufe des Jahres 2004 vorgelegt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es jedoch noch keine weiteren Informationen und vor allem noch keine schriftlichen Auswertungen.
Es ist davon auszugehen, dass für eine endgültige Gesetzesverabschiedung noch einige Zeit vergehen wird, zumal an diesem Gesetz sowohl der Nationale Arbeitsrat, als auch die paritätischen Ausschüsse beteiligt werden. Sofern zwischen diesen Organen keine Einigkeit erzielt werde sollte, hat die Regierung das letzte Wort.
Dennoch ist gerade im Hinblick auf das bestehende Gesetzesvorhaben, das bei allen Schwierigkeiten derzeit dennoch weiter verfolgt wird, für zukünftige Projekte Umsicht geboten. Verträge sind daher mit der notwendigen Sorgfalt abzufassen, um bereits zu Beginn einer Zusammenarbeit das Risiko des 'Scheinselbständigenstatuts' soweit als möglich auszuschließen.