Actualité
par Ariane Faymonville | Kocks & Partners
Steuerliche Entwicklungen mit Blick auf natürliche Personen
Zwar bringt die derzeitige Steuerreform in Belgien hauptsächlich Neuerungen für Unternehmen mit sich, dennoch ergeben sich auch mit Blick auf natürliche Personen steuerliche Änderungen im Jahr 2019.
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par Ariane Faymonville | Kocks & Partners
Reduzierung der Quellensteuer
Belgien hat für das Steuerjahr 2019 einen ermäßigten Quellensteuersatz von 1,6995% auf Dividendenausschüttungen eingeführt.
par Ariane Faymonville | Kocks & Partners
Urteil des belgischen Verfassungsgerichts: Angemessenheitssteuer ist verfassungswidrig
In einer Entscheidung vom 01.03.2018 kam das belgische Verfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass die für große Unternehmen ganz oder teilwiese anfallende Angemessenheitssteuer im Hinblick auf ausgeschüttete Dividenden verfassungswidrig ist.
par Ariane Faymonville | Kocks & Partners
Einführung einer Mindestbemessungsgrundlage
Für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Gewinn von mehr als 1 Mio. Euro gilt ab 2019 unter bestimmten Voraussetzungen eine Mindeststeuerbemessungsgrundlage.
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par Ariane Faymonville | Kocks & Partners
Einführung einer Gruppenbesteuerung
Erstmalig besteht ab dem Jahr 2019 in Belgien die Möglichkeit der Gruppenbesteuerung. Diese betrifft das Verhältnis der belgischen Gesellschaften und ihrer Betriebsstätten (Mutter/Tochter oder Schwestern mit gemeinsamer Mutter). Im Ergebnis können steuerpflichtige Einkünfte von Gruppenmitgliedern mit den Verlusten anderer Mitglieder der Gruppe kompensiert werden (Art. 205/5 belgisches EStG n.F.).