Aktuelles

von Ariane Faymonville | Kocks & Partners

Steuerliche Entwicklungen mit Blick auf natürliche Personen

Zwar bringt die derzeitige Steuerreform in Belgien hauptsächlich Neuerungen für Unternehmen mit sich, dennoch ergeben sich auch mit Blick auf natürliche Personen steuerliche Änderungen im Jahr 2019.

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von Ariane Faymonville | Kocks & Partners

Reduzierung der Quellensteuer

Belgien hat für das Steuerjahr 2019 einen ermäßigten Quellensteuersatz von 1,6995% auf Dividendenausschüttungen eingeführt.

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von Ariane Faymonville | Kocks & Partners

Urteil des belgischen Verfassungsgerichts: Angemessenheitssteuer ist verfassungswidrig

In einer Entscheidung vom 01.03.2018 kam das belgische Verfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass die für große Unternehmen ganz oder teilwiese anfallende Angemessenheitssteuer im Hinblick auf ausgeschüttete Dividenden verfassungswidrig ist.

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von Ariane Faymonville | Kocks & Partners

Einführung einer Mindestbemessungsgrundlage

Für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Gewinn von mehr als 1 Mio. Euro gilt ab 2019 unter bestimmten Voraussetzungen eine Mindeststeuerbemessungsgrundlage.

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von Ariane Faymonville | Kocks & Partners

Einführung einer Gruppenbesteuerung

Erstmalig besteht ab dem Jahr 2019 in Belgien die Möglichkeit der Gruppenbesteuerung. Diese betrifft das Verhältnis der belgischen Gesellschaften und ihrer Betriebsstätten (Mutter/Tochter oder Schwestern mit gemeinsamer Mutter). Im Ergebnis können steuerpflichtige Einkünfte von Gruppenmitgliedern mit den Verlusten anderer Mitglieder der Gruppe kompensiert werden (Art. 205/5 belgisches EStG n.F.).

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