Körperschaftssteuer
Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit, die in Belgien ihren Gesellschaftssitz haben, unterliegen der belgischen Körperschaftssteuer, wenn Sie in Belgien kommerzielle Aktivitäten ausüben. Dabei müssen sie in Belgien ihr gesamtes weltweit erzieltes Einkommen versteuern.
Der allgemeine Steuersatz liegt bei 25%. Unter Umständen kann dieser Steuersatz auf 20% reduziert werden, sofern u.a. der Gewinn nicht den Schwellenwert von € 100.000,- übersteigt (1), die Jahresentlohnung des Geschäftsführers mindestens € 50.000,- brutto beträgt (2), das Unternehmen in die Kategorie der KMU eingestuft werden kann (3) und mindestens 50% der Gesellschaftsanteile in Händen einer natürlichen Person vereinigt sind (4).
Verluste können unbegrenzt vorgetragen werden. Ein Verlustrücktrag („carry back") existiert im belgischen Steuerrecht dagegen nicht. Eine Gesellschaft verliert das Recht, ihre steuerlichen Verluste geltend zu machen, wenn es innerhalb der Gesellschaft zu einer Veränderung der Kontrollmehrheit kommt. Eine Ausnahme ist vorgesehen, wenn die Veränderung der Mehrheitsverhältnisse einer „Notwendigkeit wirtschaftlicher oder finanzieller Art" entspricht.
Als steuerlicher Vorteil ist vor allem der sog. fiktive Zinsabzug zu nennen, wobei es sich um einen Steuerabzug für Risikokapital handelt. Von Interesse für Ihr Unternehmen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.