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Ab dem Steuerjahr 2026 treten wesentliche steuerliche Änderungen für Unternehmer in Kraft. Kapitalgewinne aus wesentlichen Beteiligungen (mindestens 20 %) werden durch Freibeträge und gestaffelte Steuersätze privilegiert.

Die Arizona-Regierung hat im Koalitionsvertrag eine neue Kapitalgewinnsteuer („Solidaritätsbeitrag“) in Höhe von 10 % vorgesehen. Inkrafttreten: 1. Januar 2026. Zwar steht das Gesetzgebungsverfahren noch aus, die Grundzüge sind jedoch klar erkennbar.

Es stehen in naher Zukunft wieder einige Veränderungen im belgischen Geschäftsverkehr an. Insbesondere muss zum 1. Januar 2026 die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungslegung umgesetzt werden. Es ist ratsam, sich jetzt schon ernsthaft damit zu befassen.

Das Inclusive Framework („IF“) in Bezug auf Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting“ = „BEPS“), zielt darauf ab die Ausnutzung bestehender Besteuerungsinkongruenzen und Steuerschlupflöcher durch multinationale Unternehmen zu bekämpfen...

Mit dem Ziel der Kostenreduzierung, des Bürokratieabbaus und der Schließung der Mehrwertsteuerlücke tritt in Belgien mit Wirkung zum 1. Januar 2026 eine Regelung in Kraft, die die Verpflichtung zum Versand und Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen für fast alle Umsätze zwischen belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen (B2B) einführt.