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Am 1. Juli 2021 kommt es mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zu einer Reihe von Änderungen im Online-Handel. Wir haben für Sie einen Überblick der neuen Umsatzsteuerregeln erstellt.

E-Commerce-Unternehmen erwartet mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in das belgische Recht eine Reihe von Änderungen. Ziel dieser Umsatzsteuerreform ist die Vereinfachung der Erhebung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Online-Verkäufen von Waren und Dienstleistungen im B2C-Bereich.

Kommt es im Unternehmen zu Verlusten, bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten an, wie mit diesen umgegangen werden kann.

Ob eine Holdinggesellschaft umsatzsteuerpflichtig ist, hängt von ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ab. Unterhält die Holdinggesellschaft kein operatives Geschäft, sondern hält lediglich die Anteile der anderen Gesellschaften, so liegt keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes vor. Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des EuGH.

Am 24. Dezember 2002 wurde das Gesetz zur Einführung einer Regelung für Steuervorbescheide verabschiedet. Auf Grundlage dieses Gesetzes ist es möglich, eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Behandlung einer bestimmten Transaktion oder Situation zu erhalten. Dieses Auskunftsbegehren kann zu fast allen Steuerarten gestellt werden. Entscheidend ist, dass es sich um einen Vorgang handelt, der noch keine steuerrechtlichen Folgen bewirkt hat.