Der Steuervorbescheid

Der Steuervorbescheid

Am 24. Dezember 2002 wurde das Gesetz zur Einführung einer Regelung für Steuervorbescheide verabschiedet. Auf Grundlage dieses Gesetzes ist es möglich, eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Behandlung einer bestimmten Transaktion oder Situation zu erhalten. Dieses Auskunftsbegehren kann zu fast allen Steuerarten gestellt werden. Entscheidend ist, dass es sich um einen Vorgang handelt, der noch keine steuerrechtlichen Folgen bewirkt hat.

Hinsichtlich der Verbindlichkeit des Steuervorbescheides ist jedoch Vorsicht geboten, ein späteres Abweichen der Steuerbehörde ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. Auch eine Nichterfüllung von Bedingungen, die an die Entscheidung geknüpft waren oder eine Änderung der rechtlichen Grundlagen kann dazu führen, dass der Steuervorbescheid nicht mehr verbindlich ist.

Zwar schafft dieses Gesetz durch grundsätzlich verbindliche Auskünfte für den Steuerpflichtigen eine gewisse Rechtssicherheit, diese ist jedoch nicht unbegrenzt.

Beachtet werden muss zudem, dass der vorläufige Bescheid nicht zu einer Steuerbefreiung oder -ermäßigung führen kann. Der Steuervorbescheid kann zudem nur für einen Zeitraum erlassen werden, der fünf Jahre nicht überschreiten darf.

Möchten Sie eine verbindliche Auskunft beantragen oder haben Sie Fragen zu diesem Thema, steht Ihnen unser erfahrenes Team jederzeit zur Verfügung.

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