Kapitalgewinnsteuer ab 2026 – was Privatanleger wissen müssen
Kapitalgewinnsteuer ab 2026 – was Privatanleger wissen müssen
(Update vom 23.07.2025)
Die Arizona-Regierung hat im Koalitionsvertrag eine neue Kapitalgewinnsteuer („Solidaritätsbeitrag“) in Höhe von 10 % vorgesehen. Inkrafttreten: 1. Januar 2026. Zwar steht das Gesetzgebungsverfahren noch aus, die Grundzüge sind jedoch klar erkennbar.
Das Prinzip
- Steuersatz: 10 % auf künftige Veräußerungsgewinne.
- Bemessungsgrundlage: Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis. Maßgeblich ist eine „Momentaufnahme“ zum 31.12.2025. Wertsteigerungen vor diesem Stichtag bleiben steuerfrei.
- Ausnahme: Bis 31.12.2030 kann auch der historische Anschaffungspreis als Referenzwert angesetzt werden.
Wer ist betroffen?
- Natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht in Belgien.
- Juristische Personen (VoGs, Stiftungen, Privatstiftungen), sofern nicht gemeinnützig.
- Nicht betroffen: Gebietsfremde und Kapitalgewinne von Körperschaften.
Welche Produkte sind erfasst?
- Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs, Optionen, Tracker, Warrants, Versicherungen (Zweig 21/23) sowie Krypto-Assets.
- Sowohl belgische als auch ausländische Vermögenswerte, unabhängig von Börsennotierung.
- Bei nicht börsennotierten Assets: gesetzlich vorgeschriebene Wertermittlung.
- Ausgenommen: Gruppenversicherungen, Altersvorsorge der zweiten Säule, Pensions- und Langzeitsparen.
- Parallelbesteuerung: Reynders-Steuer bleibt bestehen; mögliche Überschneidungen bei Fonds sind derzeit ungeklärt.
Freibeträge und Verlustverrechnung
- Jährlicher Freibetrag: 10.000 Euro, indexiert.
- Übertragbarkeit: bis zu 1.000 Euro jährlich auf maximal fünf Jahre (max. 15.000 Euro pro Person, 30.000 Euro für Ehepaare).
- Verlustverrechnung: innerhalb desselben Steuerjahres möglich.
Erhebungsverfahren
- Grundsatz: Quellensteuer durch depotführende Institute (10 %).
- Nachteil: Freibetrag und Verlustverrechnung können erst über die Steuererklärung geltend gemacht werden, was eine Vorfinanzierung von bis zu zwei Jahren bedeutet.
- In Diskussion: Opt-out-System mit direkter Abrechnung über die Steuererklärung.
- Sonderfall: Auslandsdepots und Krypto – keine Quellenbesteuerung, sondern Erklärungspflicht durch den Anleger.
- Auskunftspflicht: Banken müssen steuerrelevante Daten an die Finanzverwaltung übermitteln; Details sind noch offen.
Bedeutung für Privatanleger
Die Einführung der Kapitalgewinnsteuer stellt einen Paradigmenwechsel dar:
- Ausweitung des Steuerzugriffs auf nahezu alle Anlageklassen.
- Erhöhte Anforderungen an die Liquiditätsplanung.
- Wachsende Bedeutung steuerlicher Gestaltungsinstrumente (Freibetragsoptimierung, Verlustverrechnung, internationale Strukturen).
Handlungsempfehlung
Privatanleger sollten ihre Depot- und Beteiligungsstrukturen frühzeitig überprüfen. Eine vorausschauende steuerliche Strategie ist erforderlich, um unnötige Belastungen zu vermeiden.
Unsere Steuerberatungskanzlei berät Sie bei der rechtlichen und steuerlichen Analyse Ihrer Anlagestrategie sowie bei der Entwicklung maßgeschneiderter Gestaltungsmodelle.