Einführung einer Gruppenbesteuerung

Einführung einer Gruppenbesteuerung

Erstmalig besteht ab dem Jahr 2019 in Belgien die Möglichkeit der Gruppenbesteuerung. Diese betrifft das Verhältnis der belgischen Gesellschaften und ihrer Betriebsstätten (Mutter/Tochter oder Schwestern mit gemeinsamer Mutter). Im Ergebnis können steuerpflichtige Einkünfte von Gruppenmitgliedern mit den Verlusten anderer Mitglieder der Gruppe kompensiert werden (Art. 205/5 belgisches EStG n.F.). Erforderlich für eine solche Besteuerung ist ein Vertrag über einen Gruppenbeitrag zwischen den beteiligten Gesellschaften. Daneben muss eine Gesellschaft mit mindestens 90% direkt an der anderen Gesellschaft beteiligt sein. Denkbar ist aber auch eine mindestens 90%ige Beteiligung beider Gesellschaften an einer dritten Gesellschaft. Die Beteiligung muss sich zudem auf fünf Jahre erstrecken.

Trotz Gruppenbesteuerung reicht jede Gesellschaft weiterhin ihre eigene Steuererklärung ein. Um eine Gruppenbesteuerung für sich zu beanspruchen, muss sie hieran lediglich die Gruppenvereinbarung anhängen. Zu beachten ist aber, dass manche Gesellschaften, beispielsweise regulierte Immobiliengesellschaften, nicht von der Gruppenbesteuerung profitieren können.

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