Steuerliche Entwicklungen mit Blick auf natürliche Personen

Steuerliche Entwicklungen mit Blick auf natürliche Personen

Zwar bringt die derzeitige Steuerreform in Belgien hauptsächlich Neuerungen für Unternehmen mit sich, dennoch ergeben sich auch mit Blick auf natürliche Personen steuerliche Änderungen im Jahr 2019.

Diese haben wir nachfolgend für Sie überblickshalber zusammengefasst.

1. Geänderter Steuersatz für Börsenabgabe

Die Steuersätze der erst zum 01.01.2017 eingeführten Börsenabgabe wurden erhöht, allerdings nur geringfügig. Es handelt sich dabei um eine Pauschalsteuer, die auf Transaktionen von Aktien und Anleihen sowie auf Rücknahmen von Kapitalisierungsanteilen von Organismen für gemeinsame Anlagen, die von in Belgien ansässigen Personen über belgische oder ausländische Finanzintermediäre ausgeführt werden, erhoben wird. Die Steuersätze, welche je nach Art der Transaktion variieren, stiegen von 0,09% und 0,27% auf 0,12% und 0,35%.

2. Kapitalertragssteuer

Dividendenauszahlungen für die ersten 640€ sind ab dem Ertragsjahr 2018 von der Kapitalertragsteuer, welche Zinsen, Dividenden oder andere Anlageformen betrifft, ausgenommen. Daneben sind die Zinsen aus einem gewöhnlichen Sparkonto bis zu einer Höhe von 960€ steuerfrei, während Zinsen, die hierüber hinausgehen, einer Steuer in Höhe von 15% unterfallen.

3. "Gewinnbeteiligungsprämie"

Neu ist für das Jahr 2019 auch die sogenannte „Gewinnbeteiligungsprämie“. Eine solche kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewähren. Diese bietet die Möglichkeit, als Mitarbeiter (ausgenommen sind lediglich Unternehmensleiter) am Gewinn des Unternehmens beteiligt zu werden, ohne Aktionär zu werden. Dabei obliegt die Beteiligung am Gewinn grundsätzlich dem Ermessen des Arbeitgebers. Fällig sind diesbezüglich Sozialversicherungsabgaben von 13,07% zuzüglich 7% Steuern.

4. Erbschaftssteuer

Im Rahmen der Erbschaftssteuer ist ein Familienhaus unabhängig davon, in welcher Region es in Belgien liegt, ab 2019 nicht mehr steuerpflichtig, wenn es von einem direkten Erben, Ehepartner oder Lebenspartner geerbt wird. Eine wichtige Rolle wird in der Zukunft das am 01.09.2018 neu in Kraft getretene und etliche neue Regeln enthaltende Erbschaftssteuergesetz spielen. Mithin kann von baldigen bedeutenden Änderungen im Hinblick auf die regionalen Erbschaftssteuern ausgegangen werden.

5. Steuer auf Wertpapierdepots

Neuerdings erstreckt sich auf in- und ausländische Wertpapierdepots von natürlichen Personen mit einem Mindestwert von 500.000€ eine jährliche Steuer von 0,15%. Diese Besteuerung soll dabei für solche Depots gelten, in denen Aktien, Anleihen und Fonds enthalten sind. Pensionssparkonten und Lebensversicherungen sind hiervon nicht betroffen. In der Einkommensteuererklärung sind mithin ggf. verschieden bestehende Wertpapierdepots einzeln zu nennen.

6. Senkung der Sozialversicherungsbeiträge

Daneben ist seit 2016 bereits die schrittweise Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf 25% beabsichtigt. Der derzeitige Anteil des Arbeitgebers beläuft sich auf ca. 28%, der des Mitarbeiters beträgt 13,07%. Für das Steuerjahr 2019 beinhält die Steuerverlagerung auch eine Reduzierung der selbstständigen Sozialversicherungsbeiträge von 22% auf 20,5%.

7. Firmenwagen gegen Barabfindung

Für das Steuerjahr 2019 tut sich auch eine Änderung betreffend Firmenwagen auf. Es ist den Mitarbeitern zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ihren aktuellen Firmenwagen gegen eine Barabfindung abzugeben. Diese wird anschließend günstiger besteuert als eine normale Barprämie. Um dies zu realisieren bedarf es aber einer entsprechenden Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

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