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Für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Gewinn von mehr als 1 Mio. Euro gilt ab 2019 unter bestimmten Voraussetzungen eine Mindeststeuerbemessungsgrundlage.

Erstmalig besteht ab dem Jahr 2019 in Belgien die Möglichkeit der Gruppenbesteuerung. Diese betrifft das Verhältnis der belgischen Gesellschaften und ihrer Betriebsstätten (Mutter/Tochter oder Schwestern mit gemeinsamer Mutter). Im Ergebnis können steuerpflichtige Einkünfte von Gruppenmitgliedern mit den Verlusten anderer Mitglieder der Gruppe kompensiert werden (Art. 205/5 belgisches EStG n.F.).

Resultat der derzeitigen Steuerreform in Belgien ist auch die Abschaffung der Veräußerungsgewinne aus Aktien sowie die des bisherigen Dividendenabzugs.

Im Jahr 2019 wird voraussichtlich auch die belgische Zinsschranke in Kraft treten, nachdem der hiesige Gesetzgeber dieser bereits innerhalb der großen Steuerreform seine Zustimmung erteilt hat. Das Instrument ergibt sich großenteils aus der Umsetzung der Anti-Missbrauchs-Richtlinie 2016/1164 zur Bekämpfung von Steuervermeidung (Anti-Tax Avoidance Directive = ATAD I).

In Belgien wurde am 22. 12. 2017 vom Parlament eine Steuerreform verabschiedet, dieüber einen Zeitraum von drei Jahren (2018, 2019 und 2020) wirksam wird und ua auch großen Einfluss auf die Unternehmensbesteuerung hat.