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Belgien hat für das Steuerjahr 2019 einen ermäßigten Quellensteuersatz von 1,6995% auf Dividendenausschüttungen eingeführt.

In einer Entscheidung vom 01.03.2018 kam das belgische Verfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass die für große Unternehmen ganz oder teilwiese anfallende Angemessenheitssteuer im Hinblick auf ausgeschüttete Dividenden verfassungswidrig ist.

Für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Gewinn von mehr als 1 Mio. Euro gilt ab 2019 unter bestimmten Voraussetzungen eine Mindeststeuerbemessungsgrundlage.

Erstmalig besteht ab dem Jahr 2019 in Belgien die Möglichkeit der Gruppenbesteuerung. Diese betrifft das Verhältnis der belgischen Gesellschaften und ihrer Betriebsstätten (Mutter/Tochter oder Schwestern mit gemeinsamer Mutter). Im Ergebnis können steuerpflichtige Einkünfte von Gruppenmitgliedern mit den Verlusten anderer Mitglieder der Gruppe kompensiert werden (Art. 205/5 belgisches EStG n.F.).

Resultat der derzeitigen Steuerreform in Belgien ist auch die Abschaffung der Veräußerungsgewinne aus Aktien sowie die des bisherigen Dividendenabzugs.